Was Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) nicht erklärte:
„Unser Gesetzespaket dient dem Schutz aller Menschen, die im Netz bedroht und beleidigt werden. Die Wellen des Hasses sind in der Pandemie noch aggressiver als zuvor. Die Hetze ist sehr oft toleranzfeindlich, totalitär und ausgrenzend. Es ist eine ernste Bedrohung unserer Gesellschaft, wenn Menschen aufgrund ihrer individuellen Entscheidung gegen Gentherapeutika fragwürdiger Wirksamkeit attackiert, diffamiert oder mundtot gemacht werden.
Polizei und Justiz können nun sehr viel entschiedener gegen spaltende Hetze vorgehen. Wir erhöhen die Abschreckung und den Ermittlungsdruck deutlich. Wer hetzt und droht, muss mit Anklagen und Verurteilungen rechnen. Ab sofort drohen bei Beleidigungen im Netz (wie „Tyrannei der Ungeimpften“, „Todesengel“) bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Denn dauernde Anfeindungen können dazu führen, dass sich verantwortungsbewusste und kritische Bürger aus dem vorgegebenen öffentlichen Meinungskorridor zurückziehen. Den Strafrahmen bei Gewalt- und Internierungsdrohungen im Netz haben wir auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe verdreifacht. Wir stellen klar, dass Anti-Selbstbestimmungs-Motive grundsätzlich strafschärfend zu werten sind.“
Was sie tatsächlich zum „Gesetzespaket gegen Hass und Hetze“ verlautbarte, kann auf den Seiten des Justizministeriums nachgelesen werden, es ist aber nicht mehr als die übliche Aneinanderreihung sattsam bekannter Worthülsen.
Misston im Meinungskorridor
Eine Runde sog. „renommierter Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft“ wurde am 11. November 2021 bei „Maybrit Illner“ von Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) inkommodiert, der die erneut geforderten gesundheitsdiktatorischen Maßnahmen von Söder und Kretschmer als rechtswidrig bezeichnete. Als Jurist und Parlamentarier könne er sich nicht daran beteiligen.
Was seine Position unterstreicht: Mit Beschluss vom 04.10.2021 (20 N 20.762) hat der BayVGH die Verhängung einer vorläufigen Ausgangssperre in Bayern im Zeitraum März und April 2020 für rechtswidrig und unwirksam erklärt, weil dieselbe gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen habe und damit nicht geeignet gewesen sei, Grundrechte rechtmäßig zu beschränken.
Das Statistische Bundesamt vermeldet derweil seit Anfang September eine „erhöhte Gesamtsterblichkeit“, die sich „nicht mit Covid-19 erklären“ lasse.
Ist damit zu rechnen, dass Justizministernde die Netzhatz-Paragrafen entsprechend aktualisieren? Vielleicht nach einem Blick in die Datensammlungen von VAERS und EMA zu unerwünschten und üblen Nebenwirkungen der verabreichten Gen-Cocktails? Oder auch nach der Lektüre des Nürnberger Kodex? Was war es doch gleich, was sich hier nie wiederholen können sollte?